Kirchenvorstandswahl 2006 - Information

Am Sonntag, dem 26. März 2006, werden in den Kirchengemeinden der evangelisch-lutherischen Kirchen in Niedersachsen die Kirchenvorstände für die nächsten sechs Jahre neu gewählt. Für unsere Kirchengemeinde ist die Wahl von zentraler Bedeutung.

Der Kirchenvorstand leitet zusammen mit dem Pfarramt die Kirchengemeinde. Er ist zuständig für die Gestaltung des Gemeindelebens, den Gottesdienst, den Konfirmandenunterricht, die diakonischen und missionarischen Aufgaben der Gemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit und ist für die Verwaltung der kirchlichen Gebäude und Grundstücke verantwortlich, auch für den Haushaltsplan. Darüber hinaus gehört die Anstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu seinen Aufgaben.

Wahlberechtigt ist jedes Kirchenmitglied, das am Wahltag mindestens 16 Jahre ist und länger als drei Monate unserer Kirchengemeinde angehört. Sie erhalten von uns rechtzeitig eine Wahlbenachtigungskarte, die Sie persönlich zur Wahl einlädt und mit der Sie auch die Briefwahl beantragen können. Falls Sie am Wahltag verhindert sind, nutzen Sie gerne diese Wahlmöglichkeit! Denken Sie doch auch einmal mit anderen darüber nach, sich an der Gestaltung unseres Gemeindelebens verantwortlich zu beteiligen. Vielleicht möchten Sie mit entscheiden und können sich vorstellen, im Kirchenvorstand mitzuarbeiten? Die jetzigen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher und die Pastorin stehen gerne zu einem Gespräch zur Verfügung. Sprechen Sie sie einfach an, oder lassen Sie sich ansprechen. Denn „Kirche lebt durch uns alle“.

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet: www.kirchenvorstandswahl2006.de

Kandidieren SIE für den Kirchenvorstand IHRER Gemeinde

Die ehrenamtliche Mitarbeit im Kirchenvorstand bedeutet, Verantwortung zu übernehmen und die Gemeinde mitzugestalten. Sie ist persönlich bereichernd, z.B. auch durch die begleitenden Fortbildungsangebote.

In den sechs Jahren der Amtsperiode kann ein Kirchenvorstand viele Akzente setzen und die Kirchengemeinde auf den Weg in die Zukunft bringen. Dafür werden die unterschiedlichsten Erfahrungen, Begabungen und Kompetenzen gebraucht. Können Sie sich vorstellen, im Kirchenvorstand mitzuarbeiten?. Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, die Pastorin reden gerne mit Ihnen. Denn „Kirche lebt durch uns alle“.

Wie Sie gewählt werden

Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Ihrer Kirchengemeinde leben, können Sie sich am 26.03.06 als Kirchenvorsteherin oder Kirchenvorsteher zur Wahl stellen. Für Ihre Kandidatur benötigen Sie Namen, Adresse und Unterschrift von mindestens zehn Mitgliedern Ihrer Kirchengemeinde, die Ihre Kandidatur unterstützen. Sie können sich selbst als Kandidatin melden oder sich von anderen Gemeindegliedern vorschlagen lassen. Fragen Sie gerne in Ihrem Pfarramt nach.

Die Wahlvorschläge sind bis zum 6.02.06 beim Kirchenvorstand einzureichen. Der Kirchenvorstand wird die endgültige Liste der Kandidatinnen und Kandidaten rechtzeitig vor der Wahl im Gemeindebrief und im Gottesdienst bekannt geben.